Freigut Kalthausen.
In der Urkunde betr. des Verkaufs der Freigüter aus der Kalthauser Bauernschaft, wird im
Jahre 1314 das Freigut Kalchusen genannt. Im 15. Jahrhundert erscheint dann der Stuhlfreie Jasper Weinhaffer zu Kalthausen. Das Schatboik in der Mark nennt 1486 zwei Namen, die für Kalthausen in Frage kommen: Haus Wedemhofe und Hannes Kaldeweyer = einer von den beiden ist Besitzer von Kalthausen, zwei der Höfe werden nicht ausdrücklich genannt. Linscheid und Kalthausen .Kaldewey bezahlt den größten Betrag von 7 Gulden: Auch die Ähnlichkeit des Namens lässt den Schluss zu, dass wir es mit dem Besitzer von Kalthausen zu tun haben. Es handelt sich um einen reichen und mächtigen Besitz. Der Hof ist der einzige von dem bekannt ist, dass er um jene Zeit einen Sohn zur Universität schickt. Es ist Johann Raethusen. de Dalen, der
im Jahre 1492 in Köln Jura studiert. Er erscheint in den Matrikeln der Universität 1492 Joha Raethusen de Dalen: jur. i. et. s. Er hat den Eid geschworen (i = iurawit) und die 6 albi denari (Weißpfennige) bezahlt. (S = solvit). 1571 ist der Kerckmeister der Kecken tho Dale Mertin tho Kalthusen Zeuge bei einem Pachtvertrag betr. des Guts Wiggenhagen. Noch während des Dreißigjährigen Krieges lässt sich die klare Erkenntnis gewinnen, dass der spätere Wirrwarr von Höfen und Kotten alle aus einem Hofe geworden sind. Zwar haben die Verhältnisse den Hof wie alle anderen Güter der Gemeinde nahezu vernichtet, das Freigut hat nur 1 ½ Maldersei Land, das dazu noch mit Büschen und Heide bewachsen ist und unterscheidet sich darin gar nicht in dem gleichzeitig genannten
Erbhofe Kalthausen.
1631 sind es schon zwei Höfe gewesen. Damals war es Johann und die Wittibe 1645 ist Johann gestorben. Jacob ist Besitzer des Freihofes und ernährt sich mit Hacken und Rödden. Er hat zwei unmündige Kinder. Das alte Pferd ist nur 5 Reichstaler wert. Er hat allerdings auch noch eine Kuh und ein Schwein, dazu auch noch 2 fremde Kühe auf der Weide, aber was bedeutet das schon für einen Freihof? Auch die ausgesäten Saatmengen sind gering: 1 Malder Hafer ½ Scheffel Brantroggen und 1 Becher Linsen. Er hat dazu noch 300 Tlr. Schulden. Neben einer Wiese von 1 Karre Heu hat er
jedoch Waldbesitz und Markengerechtigkeit in der Kuhweider Mark. Die Verhältnisse auf dem Erbhofe der Witwe sind fast die gleichen. Sie ist auch gestorben, und Johann sitzt nun auf dem Gute, das allerdings keinen Waldbesitz hat. Auch ein Pferd befindet sich nicht auf dem Hofe, dafür hat Johann aber zwei Kühe. Seine drei Kinder sind noch nicht mündig. Die Schuldsumme ist allerdings bedeutend höher: 1100 Taler, so dass man auf den Gedanken kommen kann, dass dieser Erbhof dem eigentlichen Freigute an Werte überlegen gewesen sein muss, da er diese gewaltige Belastung ertragen kann. Die Aufstellung der Contribunalen Güter von 1705 nennen beide Güter gleichmäßig mit 20 Reichstalern in der Contribution eingeschätzt, und mit einer Abgabe von 3 Talern 9 Stübern und 9 ½ Pf. an die Rentei in Wetter.
Jacob Kalthausen ist der Besitzer des Freigutes: Der Freihof wird nunmehr als Oberkalthausen bezeichnet. In der Folgezeit wird der eigentliche Freihof mit Niedern = Kalthausen bezeichnet. Nieder = Kalthausen, Jacob zu Kalthausen erscheint noch 1734 in einer Schenkungsurkunde, vor dem Kaiserlichen Notar Altena in Breckerfeld. Sein Nachfolger ist Johann Peter Hückinghaus, sein Gut wird mit 300 Tal. Wert angegeben. Er liefert 1 Scheffel Festungshafer und zahlt 19 St. 6 Pf. Contribution. Er besitzt das Gut bis zum Jahre 1762, wo es wieder ein Johann Peter erwirbt. Leider war der Familienname nicht festzustellen, da
nach der Sitte der Zeit der Besitzer den Namen des Hofes annimmt. So heißt auch der neue Besitzer der für 850 Taler das Gut erwirbt, Johann Peter zu Niedern = Kalthausen. Nach ihm besitzt es wieder ein Johann Peter Niedern = Kalthaus, 1844 erwirbt es Peter Christoph Kalthaus, der es wieder 1868 Julius Kalthaus vermacht. Des Gut wurde bis in die jüngere Zeit als ein Gräflich von der Recksches Lehen bezeichnet. In dem Grundbuch ist vermerkt.
Da das Gut Oberlangenscheid ein gräflich v. d. Recksches Lehen war, ist auf Antrag des Grafen von der Recke = Volmarstein der gesetzliche Allodifikations = Zins ad ein Prozent des Reinertrages nebst dem Rückstände mit der Gesetzeskraft des Dekrets vom 1. Januar 1809 (auf dem Folio des Weinand Brand 1 Pag. 73.) ex dekreto vom 8. Juni 1836 eingetragen.
Abgesehen davon, dass diese Eintragung vorsichtshalber zur Warnung alter Rechte eingetragen wurde und keine Bedeutung in praktischer Hinsicht besitzt, muß doch festgestellt werden, daß es sehr eigentümlich anmutet, wenn ein Hof unter vielen Freihöfen Lehnspflichtig sein soll und vielleicht an die Verhältnisse von 1314 gedacht wird. Anders ist es natürlich mit den Recke / schen Lehnshöfen auf der Böllinger Höhe.
Auch eine Verbindung mit Oberlangenscheid konnte für Kalthausen an keiner Stelle nachgewiesen werden. Es ist daher anzunehmen, daß die Eintragung bei Anlegung der Grundbücher am Anfang des 19. Jahrh. sich auf einen anderen Hof beziehen muß. Nidern = Kalthausen hat sich nach einer Aufstellung um 1750. (Markensachen) zwei Hufengerechtigkeiten in der Kuhweider Mark, während Obern = K. nur eine Hufengerechtigkeit besitzt. Die Angaben aus der Hebeliste von 1756 / 57 sind allerdings bei beiden gleich.
Ober = Kalthausen, das Erbgut, hat eine verwirrende Entwicklung durchgemacht. Aus dem einen Hofe werden durch immer neue Absplisse nicht weniger als 8 Einzelhöfe, die dann wieder vor ungefähr 30 Jahren vereinigt werden. 1705 erscheint Jacob Kalthausen . 1760 besitzt das gesamte Gut noch Johann Peter. Das Gut ist damals 1050 Taler wert. 1768 erscheint in den Kirchenbüchern auch Johann Obern = Kalthaus, Bauer und Reidemeister. Leider konnte ich nicht feststellen, in welchem Werk er sich betätigte. Es erscheint mir wahrscheinlich, daß er an dem Werk Kluse = Priorei vorübergehend beteiligt war. Peter Christoph Kalthaus besitzt Oberkalthausen insgesamt. Von ihm wird die Zerstückelung eingeteilt. Er verkauft.
1.) für 125 Taler ein Haus an Joh. P. Kalthaus 1812 Besitzer. Carl Calthaus bis 1855, der dann wieder teilt, an L. Kalthaus (1879) Carl Calthaus erwirbt auch von
2.) 1838 einen zweiten Kotten, der 1876 an Eduard Kalthaus übergeht.
3.) für 2930 Taler an H. Dahlhaus im Jahre 1819 einen großen Teil des Hofes. Dahlhaus tauscht 1826 mit J. Chr. Overhoff, dem auch noch sein Sohn Gottlieb Overhoff folgt, bis es 1881 in die Hände von Carl Kottsiepen übergeht.
4.) Die zweite Hälfte des Gutes wird ebenfalls 1819 an H. Dahlhaus für 2930 Talern verkauft. Peter Casper Kalthaus kauft einen Teil wieder für 965 Taler 1821 zurück. Carl Calthaus, sein Sohn folgt ihm 1849, der auch den ersten Kotten zurückerwarb. Ihm folgt 1891 Peter Casper Kalthaus 1893 ist Carl August Kalthaus Besitzer, 1907 Karl Kalthaus. Der restliche Teil wurde von H. Dahlhaus 1821 an Chr. Richter für 1450 Taler verkauft. 1847 ist P. H. Kalthaus Besitzer 1849 wieder Carl Kalthaus, der sich für der Rückkauf und die Wiedervereinigung
große Verdienste erwarb. Allerdings konnte auch er das Gut nicht halten : er musste diesen Teil wieder 1866 an Wilhelm Flügge für 2000 Talern verkaufen. Ihm folgte 1887 Wilhelm Flügge jun. 1891 ist das Gut in der Hand von Carl Kalthaus. Heute ist Kalthausen wieder vereinigt.