Die Brake auf dem Stein.
Brake. (Erbpachtgut des Hauses Dahl.) der älteste Besitzer des Erbgutes ist Johann in der Bracken, der 1631 genannt wird. 1645 jedoch tot ist. In diesem Jahre ist das Gut wüst. Die Länderei beträgt nur ¼
Maldersei. 1702 zahlt der Besitzer für das 2 Morgen große Gut 4 Reichstaler Pacht, die Steuerkraft wird ebenfalls mit 2 Reichstalern angesetzt. Nach den Hypothekenbüchern im 18. Jahrhundert hat sich die Pacht wesentlich geändert. Johann Heinrich auf Brack liefert neben den 4 Reichstalern einen Hammel 2 Hühner und 8 Handdienste den Herren von Dahl. Aber auch hier tritt eine Teilung schon vor 1808 ein, der Brackmann und die Brüder Flüs sind im Besitz je eine Hälfte des Pachtgutes und zahlen an den Gutsherrn und nach dem Pachtvertrag von 1808 jährlich 2 ½ Scheffel Roggen, 4 Scheffel Hafer 2 Hühner oder 9 Stüber an den Gutsherrn, die Ablösung erfolgt erst 1848 zu einem Betrage von
223 Talern. Die Besitzer der Höfe waren. 1.) Brackmann, C. Nikolaus Flüs. 1844, Eduard Flüs 1869, Ww. Wilhelm Groll 1879. 2.) Johann Nikolaus und Peter Casper Flüs, Carl Flüs 1841, Peter Casper Flüs 1846. L. Eduard Flüs. 1869 und Ww. Wilhelm Groll 1879. durch die beide Güter wieder in eine Hand vereinigt werden. Vor rund 20 Jahren gelangt das Gut wieder in den Besitz der Familie Gerstein.