Grundschule in Dahl.
Die evangelische Volksschule in Dahl. Wahrscheinlich haben wir in der Zeit vor der Reformation die Inhaber der Vikarie in Dahl sich um den Unterricht der Jugend bemüht. Nach den Wirren und Streitigkeiten der Reformationszeit wurde von dem Patron auf bitten der Gemeinde die Vikari und ihre Einkünfte dem damaligen Pfarrer Klepping übertragen, dafür sollte derselbe die Jugend unterrichten. In
der Verleihungsurkunde aus dem Jahre 1651, die sich noch im Original im Archiv des Hauses Dahl befindet, heißt es. „Weil denn bei dieser langen Friedenszeit, wofür dem allmächtigen Gott zu danken ist, die unumgängliche Not erfordert, Dass die liebe Jugend unterrichtet werden, muss diesem Zweck ein Schulmeister angeordnet werden und zu dessen Unterhaltung müssen die Einkünfte der unbesetzten Vikarie benutzt werden. Da nun der hiesige Pastor Klepping den Unterricht schon bisher eine Zeitlang ohne Entgeld erteilt hat, dies aber weiterhin ihm nicht möglich ist, so wird ihm auf die Bitte der Kirchspiel = Eingesessenen hin die Vikarie mit ihren Einkünften übertragen, welche er zur Schulbedienung zu verwenden hat.“ Der Pfarrer Klepping erhielt von dieser Zeit ab die Einkünfte der Vikarie und hatte dann einen Lehrer zu bezahlen. Er berief im Jahre 1654 Hermann Blechen aus Dahl zum Lehrer, derselbe verwaltet die Schule bis zum Jahre 1705. Er wohnte und unterrichtete in dem sogenannten Kamper = Häuschen, nahe bei der Volme. Dem
Nachfolger Blechens, Joh. Christ. Bohne aus Witten, der bis 1744 in Dahl Lehrer war, wurde ein neues Schulhaus gebaut in der Nähe des alten. Die Mittel zu dem Bau wurden teils in der Umgegend, in Dortmund, im Bergischen und sogar in Holland Kollektiert, teils von dem Patron geschenkt, teils auch den Beständen der Kirchen = und Armenkasse entnommen. Das Bauholz entnahm man dem kirchlichen Waldbestand. 1744 wurde Johann Casper Rumbock aus Halden bei Hagen Lehrer in Dahl. Die Gemeinde war mit seiner Berufung nicht einverstanden. Als ihr auch alle Beschwerden nichts nützten, versuchte sie den Rumbock zu vertreiben, in dem sie eine Orgel in die Kirche baute, die Rumbock nicht spielen konnte. Auf diese Weise hoffte sie einen Grund gegen ihn zu haben. Rumbock lernte aber schnell das Orgelspiel und so behielt die Gemeinde Rumbock, hatte nun aber auch eine Orgel. Rumbocks Nachfolger wurde 1757 Dietrich Peter Leckebusch. Dieser legte sein Amt 1766 nieder, um wie es bei Baedeker heißt, in der Heimat seiner Frau, an der Mosel beim Weinhandel ein besseres Auskommen zu finden ist. In demselben Jahre erhielt Peter Caspar Hammer aus Volmarstein die Lehrerstelle. er bezog an Gehalt, 30 Reichstaler, außer dem Schulgeld welches für das Kind jährlich 40 Stüber betrug, wenn es das ganze Jahr die Schule besuchte. Da aber die meisten Kinder nur im Winter ein Vierteljahr zur Schule kamen, zahlten sie auch nur den vierten Teil, des Schulgeldes. Von jeder Trauung und Beerdigung
erhielt der Lehrer je 6 Stüber. Von dem Lehrer wurde damals bei der Berufung verlangt, Schreiben, Rechnen, Orgelschlagen und Vorsingen, sowie alle Kenntnisse, welche ein gemeinnütziger Schulmeister von Rechtswegen besitzen muss, hauptsächlich Geschicklichkeit mit Kindern umzugehen, sie zu Wahrheit und Tugend anzuführen und zu ihrem künftigen Stande vorzubereiten, Dass sie dem Lehrer einst als Soldaten oder Handwerksleute oder Bauern, Hausväter und Mütter, Knechte und Mägde Ehre machen.“ Zur Zeit des Lehrers Hammer erließ der damalige Patron der Pfarr = und der Lehrerstelle in Dahl. Der Bürgermeister Küpfer in Dortmund, eine vom Pfarrer Hülshof entworfene „ Schulordnung der evangelischen = lutherischen Gemeinde zu Dahl.“ Nach dieser Ordnung sollen sämtliche Kinder des Kirchspiels Dahl die Schule in Dahl besuchen und im
Lesen, im Schreiben und in den christlichen Wahrheiten unterwiesen werden. An jedem Wochentage werden vormittags 3 nachmittags 2 Stunden gegeben. Wenn der Lehrer im Winter sehr viel Schüler hatte, so durfte er „ einen der geschicktesten Schüler bei den kleinsten Kindern zu Hülfe nehmen.“ Der Unterricht begann mit Beten und Singen und wurde nach einem „ Tage Register“ gehalten, wobei von dem Schulmeister bei anzuwendendem Fleiß vor allen Dingen gefordert wird, Dass er die ihm anvertraute Jugend zur wahren Gottesfurcht und anständigem Verhalten anführe, des Endes selbst einen erbaulichen und gesitteten Wandel annehme und auch während der Schularbeit des ohne dem sich dabei nicht fügenden Tabak = Rauchens sich enthalten.“ Monatlich wurde ein von dem Pastor zu bestimmender Psalm gelesen, und ein Lied aus dem
Gesangbuch gelesen, und beides gelernt. Monatlich musste ein Verzeichnis der Schulkinder dem Pfarrer eingereicht werden, damit dieser „ den alle halbe Jahre nach Hofe einzusendenden Schul = Katalogium daraus verfertigen und dem Schulmeister seine Desideria (Wünsche) bekannt machen
kann.“ Körperliche Züchtigung durfte der Lehrer „ nach dem Maß des Verbrechens“ vornehmen, aber „ nicht mit Unbesonnenheit als greifen und schlagen an die Köpfe und treten mit Füßen.“ Er sollte nicht strafen „ aus Zorn und Privat = Rache an diesen oder jenem Kinde, gegen dessen Eltern er etwa aufgebracht, sondern aus Liebe, ohne ungebührliches schelten und schmähen, und das Genie (die Eigenart) der Kinder wohl erwägen, dabei auch nicht nach bösen Leidenschaften handeln.“ Und da ein Schulmeister als Lehrer der Jugend überall einen exemplarischen (vorbildlichen) und unanstößigen Wandel führen muss, auch in der Schulmeister Conduiten = Liste von den Pastor jährlich deshalb ein Testimonium (Zeugnis) gefordert wird, so soll der Schulmeister Hammer seinen Umgang also einrichten, Dass er niemand und zuwider wird, dahero alles für seinen
Stand sich nicht schickenden Aufzugs und lachen = würdigen Trachten sich begeben, er sich sonst das Prädikat eines Narren zuziehen würde. Aller nötigen Prozesse, Zänkereien Rechthabereien, unvorsichtige Reden, und Mischung in fremde Hendel soll er sich enthalten, hingegen stille eingezogen, ohne Stolz und Prahlerei, und soviel an ihm ist, mit jedermann friedlich leben, damit sowohl Alte als Junge sehen, Dass er derjenige, was er die Jugend lehren muss, selbst versteht.“ Das Original dieser vortrefflichen Instruktion ist noch vorhanden. Sie stammt aus dem Jahre 1768. Erwähnt sei noch, Dass nach dieser Instruktion der Lehrer im Winter außer dem festgesetzten Schulgeld 1 Schilling oder 7 ½ Stüber Holzgeld von jedem Schüler erhob. Im Jahre 1794 folgt dem Lehrer Hammer im Amte Heinrich Schmidt aus
Hohenlimburg, dessen Gehülfe und späterer Nachfolger wurde 1826 sein eigener Sohn Friedrich Schmidt. In jener Amtszeit nämlich im Jahre 1836 wurden die Schulen zu Priorei und Deipenbring gegründet. Von dieser Zeit ab erhielten die drei Lehrer in der Gemeinde Dahl statt des Schulgeldes ein festes Gehalt, und dem Lehrer in Dahl wurde die Küsterei mit ihren sämtlichen Einkünften nebenamtlich überwiesen. Im Jahre 1851 verzichtete der Besitzer des Hauses Dahl auf das ihm zustehende Recht, den Pfarrer, Lehrer und Küster zu ernennen, und trat dieses Recht an die Kirchengemeinde ab, so Dass seit 1851 das Presbyterium gleichzeitig Schulvorstand war, und die Lehrer berief. Das Presbyterium erkannte daher 1854, als F. Schmidt in den Ruhestand versetzt war, Wilh. Ehringhaus aus Ehringhausen bei Breckerfeld zum Lehrer, Kantor, (Vorsänger) Organisten
und Küster. 1876 wurde statt des Presbyteriums ein besonderer Schulvorstand auf Anordnung der Regierung gebildet, das Schulvermögen ging aus dem Besitz der Kirchengemeinde in den Besitz der bürgerlichen Gemeinde über, letztere übernahm damit auch die Schullasten. Ehringhaus trat 1887 in den Ruhestand. Schulvorstand und Presbyterium schlugen der königlichen Regierung in Arnsberg 4 Kandidaten vor Da der 1. Lehrer in Dahl gleichzeitig Organist, Kantor und Küster wurde, so hatte das Presbyterium zusammen mit dem Schulvorstand das Vorschlagsrecht, wie auch heute noch bei der Erledigung derjenigen Lehrerstelle, mit der das Organistenamt verbunden ist. Genannt wurde 1888 von der königlichen Regierung Wilhelm Prinz aus Glaswipper zum ersten Lehrer Organisten und Küster in Dahl. 1911 trat Lehrer Prinz in den Ruhestand. Sein Nachfolger wurde als erster Lehrer und Organist Lehrer Wilh. Hoppe in Dahl. Das Küsteramt wurde in diesem Jahre von der Lehrerstelle getrennt. Für den Organistendienst erhält der Organist 450 Mark. Im Anschluss hieran sei kurz die Entwicklungsgeschichte des
evangelischen Volksschulwesens in Dahl angedeutet. 1836 wurden die Schulen zu Deipenbrink und Priorei eingerichtet. Letztere befand sich zuerst in der Rehbecke, dann auf der Kluse. 1880 wurde in Dahl eine zweite Schulklasse und zweite Lehrerstelle eingerichtet, 1894 entstanden in Priorei die zweite Klasse und die zweite Lehrerstelle. Gründung der Gewerblichen Fortbildungsschule in Dahl. 1895 Gründung der Schule auf der Kalthauser Höhe. 1899 wurde in Dahl eine Rektoratschule eröffnet. 1905 Eröffnung der Schule zu Hunsdieck. 1910 Eröffnung der Verbandsschule in Rummenohl.