Kallestraße Zusammenfassung.
Am Montag den 17. Juli 1967 wurde die heutige Kallestraße ausgemessen, von Edmund Pfeiffer. Herr Klöpping, Amtsbürgermeister von Breckerfeld, und Herr Küpper, Bürgermeister von Dahl waren anwesend.
Aus Geldmangel haben die Anlieger der Kallestraße ihre Straße selber gebaut. Der Fall ist einmalig in der Straßenbaugeschichte, wurde später von anderen Anliegergemeinschaften nicht mehr genehmigt. 20 000,- DM sollte jeder Hauseigentümer bezahlen, wer konnte das schon, also machten wir uns an die Arbeit, jeder Anlieger der anfassen konnte bezahlte in die Gemeinschaftskasse 100,- DM, wer nicht mitgeholfen hat, bezahlte 200,- DM. Das waren die Katholische Kirchengemeinde, Eklöh und Rentrop. Als Gesamtbetrag kamen 5000,- DM dabei zusammen. Von diesem Geld wurden ein Straßenmeister, von uns angeheuert, der die Oberaufsicht hatte, er brauchte nicht mitzuarbeiten, er musste nur zuschauen, das alles richtig von uns gemacht wurde. Die Straßendecke ist später von den Gemeindearbeitern der Stadt Breckerfeld überzogen worden. Fertigstellung der Straße war am 13. Oktober 1967 und Einweihung.
Als wir unser Haus bezogen lautete die Postalische Anschrift „Dicker Köppchen, Breckerfeld 2“. Dann hatten wir die Kirchstraße, als Anlieger an die Katholische Kirche. Als wir dann später nach Hagen eingemeindet wurden, bekamen wir die Bezeichnung Kallestraße. Hagen besaß schon eine Kirchstraße. Der jetzige Name stammt von einem der Herren von Dahl. Herr Kalle. „Dael von Kalle 16 – 17 Jh. Kreuzritter, haben in Haus Dahl gewohnt“
Der Straßenbau durch einen Unternehmer wäre zu teuer geworden, weil uns der Straßendecke 50 cm ausgebaggert werden sollte. Durch den Straßeneigenausbau haben wir aber auf das Ausheben alle verzichtet. Deshalb sind alle unsere Garagenausfahrten und Hofeingänge ziemlich steil nach oben zur Straße hin. Alleine auf unserem Grundstück ist eine große LKW Ladung voll Fertigbeton für die Ausfahrt angeschüttet worden. Das war aber immer noch billiger als 20 000,- Mark zu bezahlen, die keiner
von uns besaß, und hat auch jeder der Anlieger in Kauf genommen. 1952 fingen die Bauherren auf ihren Grundstücken den Boden für die Kellergeschosse auszuheben auf denen ein Jahr später dann die fertigen Häuser standen. Unser Haus Kallestraße 14 wurde am 2. Oktober 1953 bezugsfertig. Von 1952 bis zum 17. Juli 1967, also 15 Jahre lang hatte die Kallestraße nur eine festgefahrene Lehmdecke als Straßenbelag, die bei Regenwetter aufweichte und sich ausfuhr, es gab viele Schlaglöcher in denen das Wasser bis zu 5 cm tief stand. Mit dem Auto musste man immer Slalom fahren, um den Pfützen auszuweichen, was einem nicht immer gelang, das schmutzige Wasser spritzte dann bis an die Hauswände.
Es stand in der Zeitung.
Dahl, die Anwohner der Kallestraße feiern am Wochenende ein außergewöhn – liches Richtfest. Jahrelang mussten sie bei Regen durch tiefe Wasserpfützen waten und sich bei trockenem Wetter bemühen, heil über die groben Schottersteine zu kommen. In ewiger Fehde mit der Verwaltung, wollten sie diesen üblen
Zustand endlich beseitigt wissen. Vor einigen Wochen war es so weit. Die Gemeinde entschloss sich, die Straße ausbauen zu lassen. Sie nannten den Anliegern, die zur Kostenbeteiligung heranzuziehen sind, den anteiligen Preis, den jeder Hausbesitzer zu zahlen hatte. Die eben nicht geringe Summe rief bei den Betroffenen einen Sturm der Entrüstung hervor. Da wollten sie lieber selbst ans Werk gehen und die Straße ausbauen. Im Gemeinderat wurde darüber abgestimmt. Die Anlieger durften selbst bauen. In gemeinsamer Arbeit gingen sie bald ans Werk. Am Wochenende war der erste Teil der Arbeit getan. Die Bordsteine stehen, die Kanalisation liegt, nun kann eine Schwarzdecke aufgetragen werden. Was dann noch bleibt sind die Bürgersteige, aber auch davor ist den Anwohnern nicht bange, sie haben etwas geschaffen wovon man in der Gemeinde Dahl noch lange reden wird. Sie haben unter Beweis gestellt, was eine kleine Gemeinschaft leisten kann, wenn sie sich einig ist.
Beschluß über die Bildung einer Rücklage als Straßen und Instandsetzungsfond.
In der heutigen Zusammenkunft der Anliegergemeinschaft der Kirchstraße wurde auf Grund der neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Breckerfeld vom 19.6.1972 beraten und beschlossen.
1.) Die Anliegergemeinschaft Kirchstraße beschließt einstimmig die Bildung eines Straßeninstandsetzungsfonds.
2.) Das vorhandene Vermögen in Höhe von DM……… soll dem Fond zugeführt werden, und als Grundstock dienen.
3.) Jeder Anlieger, welcher Mitglied der Gemeinschaft ist, zahlt den Umlagebetrag in Höhe von DM 100,- je Hausnummer und bebautem Grundstück.
4.) Der Gesamtbetrag in Höhe von DM……..soll zu dem höchstmöglichen Zinssatz festgelegt werden.
5.) Anlieger, die der Gemeinschaft nicht angehören oder sich nicht an der Zahlung der Umlage beteiligen, sind von den Vergünstigungen dieses Fonds ausgeschlossen.
6.) Sollte in der Folgezeit eine Erhöhung dieses Fonds ratsam sein, wird in einer weiteren Versammlung der Mitglieder darüber beraten und beschlossen.
7.) Weiter wird festgelegt, dass die künftig anfallenden Straßenbau-kosten wie im Jahre 1967 auf alle Anlieger pauschal umgelegt werden sollen.
8.) Es wird noch einmal betont, dass nach o. a. Satzung die Anlieger nur beitragspflichtig sind bei vollständiger Renovierung der Straße und Gehwege. Kleine und mittlere Instandsetzungsarbeiten sind Aufgabe der Stadt Breckerfeld.
9.) Dieser Beschluss soll am 1.10.1972 wirksam werden und der Umlagebetrag von jedem der Anlieger möglichst bis zum 20.9. 1972 gezahlt sein, 5805 Breckerfeld 2 den 10.9.1972.
Erschließung der Kallestraße.
Stadt Hagen. Der Oberstadtdirektor. Dieses Schreiben ging den Kallestraßen Anliegern am 28.2.1979 zu Erich Brechtefeld.
Sehr geehrter Herr Brechtefeld. Meine inzwischen durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass sich die Anlieger der Kallestraße im Jahre 1967 mit einem Betrag von 30 366,- an den Ausbaukosten der Straße
beteiligt haben. Daneben hat jedoch die damalige Gemeinde einen Betrag von 20 020,75 DM für Arbeiten an der Kallestraße aufgebracht. Durch Beschluss vom 26.2.1969 hat die damalige Gemeindevertretung Dahl entschieden, die Kallestraße als endgültig hergestellt zu betrachten, da die Straße einem Zustand aufweise, der in etwa vergleichbar ist mit einer durch eine Fachfirma endgültig hergestellten Straße.
Seit dem vorgenannten Zeitpunkt ist die Unterhaltung der Kallestraße in die Zuständigkeit der damaligen Gemeinde und später der Stadt Hagen übergegangen. Nach meinen Ermittlungen wurden die Bauarbeiten an der Straße seinerzeit einwandfrei ausgeführt. Der jetzige Zustand der Straße ist als normal zu bezeichnen. Aufgrund der geschilderten Sachlage kann davon ausgegangen werden, daß eine künftige Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetz ( für die erstmalige Herstellung der Straße ) nicht erfolgen wird. Ob und wann bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Betrag nach landesrechtlichen Vorschriften ( z. B. Kommunalabgabegesetz von Nordrhein – Westfalen ) zu fordern ist, kann z. Z. nicht mitgeteilt werden. Diese Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt, dass eine spätere Entscheidung hiervon abweichen kann.